Workshop vom 25.04.2026: Das Recht auf Religionsfreiheit in der Flüchtlingsarbeit

Das Recht auf Religionsfreiheit in der Flüchtlingsarbeit

Am 25.4. veranstaltete die Fachkommission Flucht und Asyl einen Onlineworkshop. Ein Thema dabei war die Situation von religionsfreien Geflüchteten in Deutschland, über die Peter Rüttgers informierte. Das Thema berührt Fragen von Flucht und Asyl ebenso wie die Religionsfreiheit. Peter Rüttgers ist u.a. aktiv bei Amnesty Gruppe in Duisburg und darüber hinaus Mitglied in der Themengruppe Religion und Menschenrechte.

Unter den Menschen, die nach Deutschland flüchten, kommt ein Großteil aus islamischen Ländern. Hieraus kann nicht der Schluss gezogen werden, sie seien per se muslimischen Glaubens, oft ist das Gegenteil der Fall: Viele Menschen aus islamischen Ländern haben aus verschiedenen Gründen den Islam verlassen und lebten deshalb in ihren Heimatländern gefährlich. In über 10 islamischen Ländern kann der Abfall vom Glauben (Apostasie) mit dem Tod bestraft werden, es gibt drakonische körperliche Strafen für „Delikte“ wie „Beleidigung des Islam“ oder „Beleidigung des Propheten“. Der herrschende Islam verlangt eine komplette Unterordnung unter religiöse Vorschriften, die bis in den Alltag hineinreichen; die religiösen Vorschriften werden dabei in manchen Ländern durch eine Sitten- oder Religionspolizei durchgesetzt.

Wenn es religionsfreie Personen geschafft haben, wegen dieser Repressionen ihr Heimatland zu verlassen und in Deutschland ankommen, müssen einige von ihnen die Erfahrung machen, dass die Unterdrückung aus religiösen Gründen fortbesteht. Wenn ihre nicht-religiöse Einstellung bekannt wird, erleben sie in Integrations- und Sprachkursen, in Unterkünften für Asylbewerber_innen oder auch in der Öffentlichkeit verbale wie physische Gewalt: Einer jungen Frau wurde damit gedroht, sie aus dem Fenster zu werfen und ihr die Zunge abzuschneiden, wenn sie schlecht über den Islam spricht; ein junger Mann wurde bedroht und verprügelt, weil er sich nicht an die Regeln des Ramadan hielt; ein weiterer jungen Mann wurde aufgrund seiner Religionslosigkeit bedroht, er konnte sich nur mit einem Sprung aus dem Fenster vor den Angriffen streng religiöser Moslems retten.

Rana Ahmad aus Saudi-Arabien, Yahya Ekhou aus Mauretanien und Amed Sherwan aus dem Irak haben in ihren autobiografischen Büchern anschaulich dargestellt, was es bedeutet, als unreligiöser Mensch in diesen Ländern zu leben; die strenge Auslegung des Islam war für sie der Fluchtgrund und auch se erlebten religiöse Verfolgung in Deutschland.

Es ist ganz besonders tragisch, weil der Fluchtgrund, die religiös begründete Verfolgung, weiter bestand und sich die erhoffte Freiheit nicht einstellte – und das in Deutschland, einem Land mit Religionsfreiheit. Hier gibt es Parallelen zu den Fluchtgeschichten queerer Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität in ihren Herkunftsländern verfolgt wurden und in Einrichtungen der Flüchtlingshilfe wieder Gewalt ausgesetzt sind.

In akuten Fällen ist die Säkulare Flüchtlingshilfe eine Anlaufstelle für religionsfreie Geflüchtete, um den Betroffenen unmittelbar zu helfen und sie in Sicherheit zu bringen. So wichtig diese Arbeit auch ist, es werden höchstwahrscheinlich nicht alle Fälle religiös begründeter Gewalt erfasst, zumal das Angebot der Säkularen Flüchtlingshilfe nicht in allen relevanten Stellen bekannt ist.

Im Sinne einer konsequenten Arbeit für die Rechte Geflüchteter sollten dagegen die Menschenrechte an professionell oder ehrenamtlich Aktive in der Flüchtlingsarbeit, sowie die Geflüchtete vermittelt werden.

Hierbei könnte Amnesty International eine zentrale Rolle spielen. Eine klare menschenrechtsbasierte Haltung kann dazu beitragen, gegenüber Menschenrechtsverletzungen zu sensibilisieren, aufzuklären und Verletzungen entgegenzutreten. Hierzu zählen vor allem die Vermittlung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, des Rechts auf Meinungs- und Religionsfreiheit, die Gleichheit der Geschlechter und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.

Literatur:

Ahmad, Rana: „Frauen dürfen hier nicht träumen“

Ekhou, Yahya: „Freie Menschen kann man nicht zähmen“

Rüttgers, Peter: „Religiös verfolgt im Herkunftsland und in Deutschland“

Sherwan, Amed, Hoop, Katrine: „Kafir. Allah sei Dank bin ich Atheist“

 

 

 

10. Mai 2026